Häufig gestellte Fragen - FAQ

(Auf Englisch "frequently asked questions" → FAQ)


  • Kann sich nur jemand mit einer hohen Pension und Vermögen einen Heimplatz leisten?
    Personen, die einen Heimplatz benötigen, doch nur über ein geringes Einkommen (z.B. Mindestpension) und über kein Vermögen verfügen, können auch ins Heim aufgenommen werden. In diesem Fall ist beim Sozialhilfeträger (Land Tirol bzw. Wohnsitzgemeinden) ein Antrag auf Grundsicherung einzubringen. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers werden geprüft und bei einer Notlage finanzieren die Sozialhilfeträger die Restkosten.
    Der Heimbewohner hat dabei 80% der Pension und den Großteil des Pflegegeldes für den Heimaufenthalt zu bezahlen.

  • Gibt es geregelte Besuchszeiten?
    Nein, die Heimbewohner können rund um die Uhr besucht werden. Es ist jedoch von Seiten des Heimes erwünscht, dass auf die Ruhezeiten und auf die pflegeintensiven Zeiten Rücksicht genommen wird.

  • Müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen?
    Der so genannte Kinderregress wurde am 1.1.2009 abgeschafft. Daher müssen die Kinder nicht mehr für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen.

  • Kann das Heim wieder verlassen werden?
    Das Zimmer im Heim ist vergleichbar mit einem gemieteten Zimmer mit Vollpension. Wenn sich für den Heimbewohner/die Heimbewohnerin eine andere Wohnmöglichkeit eröffnet, kann das Heim natürlich wieder verlassen werden.

  • Welchen Tarif hat man im Heim zu bezahlen?
    Ausschlaggebend ist die Einstufung lt. Pflegegeldgesetz. Nach einer Untersuchung des Vertrauensarztes der zuständigen Pensionsversicherung bzw. des Amtsarztes wird ein Pflegeaufwand festgestellt, über den ein Beischeid ausgestellt wird. Die Pflegegeldstufe laut Bescheid ist entscheidend für die Tarifeinstufung.

Pflegegeldstufe                      


Tarif                                                          


0


Wohnheim


1


Erhöhte Betreuung 1


2


Erhöhte Betreuung 2


3


Teilpflege 1


4


Teilpflege 2


5


Vollpflege