Finanzierung
Für die Finanzierung des Heimplatzes ergeben sich folgende Möglichkeiten:
- Selbstzahler
Der Heimbewohner ist aufgrund seines Einkommens und Vermögens zur Bezahlung der gesamten Heimkosten fähig.
- Teilzahler
Beim Teilzahler reicht das Einkommen und Vermögen des Heimbewohners nicht aus, um die Heimkosten zu bezahlen.
In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde (bis Pflegestufe 2) oder beim Land Tirol (ab Pflegestufe 3) zu stellen.
Bei der Antragstellung unterstüzen wir Sie gerne.
Für das Jahr 2012 wurden vom Amt der Tiroler Landesregierung folgende Tagsätze genehmigt:
Betreuungsstufe | täglich | monatlich |
|---|---|---|
Wohnheim | 40,00 | 1.200,00 |
Erhöhte Betreuung 1 | 53,40 | 1.602,00 |
Erhöhte Betreuung 2 | 64,30 | 1.929,00 |
Teilpflege 1 | 82,10 | 2.463,00 |
Teilpflege 2 | 99,10 | 2.973,00 |
Vollpflege | 115,00 | 3.450,00 |
