Fort- und Weiterbildung

Nach § 4  Gesundheits- und Krankenpflegegesetz haben sich Pflegepersonen nach neuesten Entwicklungen und Erkenntnissen der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften regelmässig fortzubilden Sie haben das Wohl und die Gesundheit der Klienten, Patienten und pflegebedürftigen Menschen unter Einhaltung der hierfür geltenden Vorschriften und nach Maßgabe der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen zu wahren."


Um diesen hohen Anforderungen zu ensprechen. ist uns ständige Fort- und Weiterbildung sehr wichtig. Der Fokus der internen Blldungsoffensive liegt derzeit in der EDV-gestützten Pflegedokumentation und in der gemeinsamen Erarbeitung unseres Leitbildes. Daneben werden die MitarbeiterInnen laufend über externe Angebote informiert, die je nach Interesse besucht werden können.


 


"Wenn du einen Körper anfasst, berührst du immer einen ganzen Menschen."